Digitalisierung

Digitalisierung bezeichnet die umfassende Umsetzung digitaler Technologien in Wirtschaft, Gesellschaft und Alltag.Relevanz für Betriebsräte: Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und dem Einsatz von Technologiesystemen (§87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), insbesondere bei KI, Überwachung und automatisierten Entscheidungen.