DSGVO

Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 und regelt, wie Unternehmen Daten von natürlichen Personen verarbeiten dürfen. Die DSGVO ist direkt in allen Mitgliedstaaten gültig — sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Relevanz für Betriebsräte
Betriebsräte verarbeiten ständig personenbezogene Daten: Personalakten, Krankheittstage, Leistungsbewertungen, Videoüberwachung. Die DSGVO gibt hier klare Regeln vor, die der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann.
Wichtige Prinzipien

Verbot mit Erlaubnis (Art. 6 DSGVO): Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine rechtliche Grundlage besteht
Zweckbindung (Art. 5 DSGVO): Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke verarbeitet werden
Datenminimierung (Art. 5 DSGVO): Nur so viele Daten wie nötig erheben
Rechte der Betroffenen: Auskunftsrecht, Löschung, Berichtigung

Praxisbeispiel
Der Arbeitgeber will eine Videoüberwachung am Eingang installieren. Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Verhalten und Leistungsüberwachung) mitbestimmen. Gleichzeitig muss die Verarbeitung gemäß Art. 6 DSGVO rechtmäßig sein — meist nur bei berechtigtem Interesse (z.B. Diebstahlsprävention) und nur mit den geringsten Eingriffen.
Querverweise

Datenschutz
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Cybersecurity