Definition: Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er wird auf Zeit von der Belegschaft gewählt und vertritt deren Rechte im Unternehmen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Seit der Reform 2024 wurden die Mitbestimmungsrechte erweitert, insbesondere bei Digitalisierung und KI-Einsatz.
Wichtige Rechte des Betriebsrats
- Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle relevanten Entscheidungen informieren
- Mitbestimmungsrecht: Bei sozialen Angelegenheiten (Arbeitsordnung, Urlaub) muss der Betriebsrat zustimmen
- Personalangelegenheiten: Bei Einstellung, Kündigung und Versetzung hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht
- KI-Mitbestimmung: Seit 2024 muss der Betriebsrat bei Einführung von KI-Systemen mitbestimmen
Wahl des Betriebsrats
In Unternehmen mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Die Wahl dauert 4 Jahre und erfolgt geheim und unmittelbar.
Stand: August 2026 | Quelle: ibp.Lexikon