Kündigungsschutz: Wann muss der Betriebsrat zustimmen? | ibp.Lexikon

Definition: Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis beendet werden darf. In Deutschland gilt seit 1969 das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Arten der Kündigung

  1. Ordentliche Kündigung: Einhaltung der Fristen (oft 4 Wochen zum 15. oder Monatsende)
  2. Außerordentliche Kündigung: Sofortige Beendigung bei wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, Betrug)
  3. Betriebsbedingte Kündigung: Bei personellen Gründen im Unternehmen
  4. Verhaltensbedingte Kündigung: Bei Schulungsverhalten des Arbeitnehmers
  5. Personenbedingte Kündigung: Bei persönlichen Gründen (z.B. Krankheit)

Was tun bei Kündigung?

  • Schutzfrist beachten: 3 Wochen nach Kündigungserhalt
  • Kündigung schriftlich anfechten
  • Betriebsrat einschalten (hat Mitbestimmungsrecht)
  • Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Stand: August 2026 | Quelle: ibp.Lexikon

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