Definition: Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis beendet werden darf. In Deutschland gilt seit 1969 das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Arten der Kündigung
- Ordentliche Kündigung: Einhaltung der Fristen (oft 4 Wochen zum 15. oder Monatsende)
- Außerordentliche Kündigung: Sofortige Beendigung bei wichtigem Grund (z.B. Diebstahl, Betrug)
- Betriebsbedingte Kündigung: Bei personellen Gründen im Unternehmen
- Verhaltensbedingte Kündigung: Bei Schulungsverhalten des Arbeitnehmers
- Personenbedingte Kündigung: Bei persönlichen Gründen (z.B. Krankheit)
Was tun bei Kündigung?
- Schutzfrist beachten: 3 Wochen nach Kündigungserhalt
- Kündigung schriftlich anfechten
- Betriebsrat einschalten (hat Mitbestimmungsrecht)
- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren
Stand: August 2026 | Quelle: ibp.Lexikon