Definition: Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, bei unternehmerischen Entscheidungen beteiligt zu werden. In Deutschland gibt es zwei Ebenen: Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung.
Betriebsverfassung (Betriebsrat)
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer auf Betriebsebene. Seine Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat)
In großen Unternehmen (über 2.000 Mitarbeiter) haben Arbeitnehmer das Recht, Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Dies regelt das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).
Wichtige Bereiche der Mitbestimmung
- Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeiten, Urlaub, Ordnung im Betrieb
- Personalangelegenheiten: Einstellung, Beförderung, Kündigung
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Betriebsänderungen, Umstrukturierungen
Neu seit 2024: KI-Mitbestimmung
Seit der BetrVG-Reform 2024 müssen Unternehmen den Betriebsrat bei der Einführung von KI-Systemen beteiligen.
Stand: August 2026 | Quelle: ibp.Lexikon