CSRD-Richtlinie

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie (2022/2464), die Unternehmen zur Veröffentlichung umfassender Nachhaltigkeitsberichte verpflichtet. Sie ersetzt die alte NFRD und erweitert den Anwendungsbereich erheblich.Relevanz für Betriebsräte: Der Betriebsrat hat Anspruch auf Information über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (§80 Abs. 2 BetrVG). Die Social-Component der CSRD (ESRS S1-S4) betrifft direkt Arbeitnehmerbelange wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Mitbestimmung.→ Zum vollständigen Artikel