Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie 2022/2464) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Veröffentlichung umfassender Nachhaltigkeitsberichte verpflichtet. Sie ersetzt die alte NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Ab dem Geschaef tsjahr 2024 müssen erste Unternehmen berichten, ab 2027 gilt die Pflicht für alle grossen Unternehmen und börsennotierten KMUs.
Wer ist betroffen?
Die CSRD gilt für:
- Grosse Unternehmen (erfüllen mindestens 2 von 3 Kriterien: >250 Mitarbeiter, >40 Mio. € Bilanzsumme, >80 Mio. € Umsatz)
- Börsennotierte KMUs (ab 2028, mit Übergangsfrist bis 2029)
- Drittlandunternehmen mit Niederlassung in der EU und Umsatz >150 Mio. € im EU-Binnenmarkt
CSRD und der Betriebsrat
Fuer Betriebsraete ist die CSRD aus mehreren Gruenden relevant:
1. Informationsrechte nach §80 Abs. 2 BetrVG
Der Betriebsrat hat Anspruch auf regelmäßige Unterweisung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens. Dazu gehören:
- Welche ESG-Kennzahlen werden gemessen und berichtet?
- Wie werden Ziele formuliert und deren Erreichung überwacht?
- Welche Auswirkungen hat die Berichterstattung auf die Arbeitnehmer?
2. Mitbestimmungsrechte bei sozialen Aspekten
Die Social-Component der CSRD (ESRS S1–S4) betrifft direkt Arbeitnehmerbelange:
- Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerschutz (ESRS S1)
- Belange der betroffenen Gemeinschaft (ESRS S2)
- Eigenständige Unternehmen und Wertschöpfungskette (ESRS S3)
- Rechtliche Compliance (ESRS S4)
3. Double Materiality und Betriebsrat
Die CSRD verlangt eine Double Materiality-Analyse — sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft (Impact Materiality) als auch die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsfaktoren (Financial Materiality). Der Betriebsrat sollte bei dieser Analyse unbedingt einbezogen werden, da er die Social-Perspektive am besten vertritt.
ESRS — Die Berichtungsstandards
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen detailliert fest, welche Informationen zu berichten sind. Die wichtigsten für Betriebsräte:
- ESRS 1: Querschnittsanforderungen (Allg. Offenlegung, Governance, Strategie, Impact-Materiality, Performance, Risikomanagement)
- ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen (Geschaef tsmodell, Strategie, Ziele, Kennzahlen)
- ESRS E1–E5: Umweltstandards (Klima, Wasser, Biodiversität, Ressourcen, Verschmutzung)
- ESRS S1–S4: Sozialstandards (Eigene Arbeitskraft, Arbeitnehmer in Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinden, Verbraucher)
- ESRS G1: Geschaef tsmodell-bezogene Transparenz
Praxistipp für Betriebsräte
Nutzen Sie Ihre Informationsrechte nach §80 BetrVG, um frühzeitig in die ESG- und CSRD-Vorbereitung eingebunden zu werden. Der Berichtungsprozess bietet die Chance, soziale Belange systematisch in die Unternehmensstrategie einzubringen — statt erst reaktiv auf Änderungen reagieren zu müssen.
Querverweise
- ESG — Die drei Säulen der Nachhaltigkeit
- LkSG — Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- IBP — Integrierte Berichterstattung
- CSRD Fachartikel auf nachhaltigkeitsrecht.org