Industrie 4.0 bezeichnet die vierte industrielle Revolution — die Vernetzung von Produktion, Maschinen und Daten durch IoT, KI und Cloud-Computing.Relevanz für Betriebsräte: Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Industrie-4.0-Technologien, insbesondere bei der Überwachung von Arbeitern (§87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und bei der Qualifizierung von Arbeitnehmern.
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IBP verbindet strategische Planung mit ESG-Kriterien. Für Betriebsräte relevant durch Informationsrechte nach §80 Abs. 2 BetrVG.