Was ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das zentrale Gesetz für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Deutschland. Es regelt die Bestellung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigtenvertretungen.
Wichtige Paragraphen
§ 1: Anwendungsbereich (Betriebe mit mind. 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern)
§ 7: Bestellung des Betriebsrats
§ 80: Aufgaben des Betriebsrats
§ 87: Mitbestimmungsrechte
§ 111: Betriebsänderungen
§ 112: Sozialplan
§ 77: Betriebsvereinbarungen
Bedeutung für den Betriebsrat
Das BetrVG ist das „Handbuch“ des Betriebsrats. Jeder Betriebsrat muss es kennen und anwenden können. Es gibt die Rechte, aber auch die Pflichten vor. Der Betriebsrat muss z.B. das Betriebsinteresse wahren (§ 79 BetrVG) und darf keine persönlichen Interessen verfolgen.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitgeber plant eine Maschinenanschaffung, die 20 Stellen gefährdet. Nach § 111 BetrVG muss er den Betriebsrat vorher unterrichten. Der Betriebsrat kann nach § 112 BetrVG einen Sozialplan fordern, der die betroffenen Mitarbeiter finanziell absichert. Das BetrVG gibt hier klare Procedures vor.
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