Dienstvereinbarung

Was ist eine Dienstvereinbarung?
Eine Dienstvereinbarung ist das Aquivalent zur Betriebsvereinbarung im öffentlichen Dienst. Sie wird zwischen dem Dienstherren (Behörde, kommunaler Träger) und der Personalvertretung (Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung) geschlossen.
Rechtsgrundlage
Im Bundesdienst: § 77 BDSG (Bundespersonalvertretungsgesetz). In den Ländern: entsprechende Landespersonalvertretungsgesetze (LPersonVG). Die Regelungen sind den betrieblichen Mitbestimmungsrechten des BetrVG ähnlich.
Unterschiede zur Betriebsvereinbarung

Gilt nur für den öffentlichen Dienst
Wird mit Personalrat geschlossen, nicht mit Betriebsrat
Kein Einigungsstellenverfahren (bei einigen LVersonG)
Ähnlicher Inhalt: Arbeitszeit, Urlaub, Ordnung des Dienstes

Praxisbeispiel
Eine Kommunalbehörde will die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ändern. Der Personalrat hat nach § 77 BDSG Mitbestimmungsrecht. Sie schließen eine Dienstvereinbarung, die die neuen Öffnungszeiten festlegt — verbindlich für alle Beschäftigten.
Querverweise

Betriebsvereinbarung
Betriebsrat
JAV