ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Säulen bilden den international anerkannten Rahmen für nachhaltige Unternehmensbewertung und -berichterstattung.Relevanz für Betriebsräte: Der Social-Aspekt betrifft direkt betriebsrat-relevante Themen: Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte in der Lieferkette und Mitbestimmungsrechte nach §80 Abs. 2 BetrVG.→ Zum vollständigen Artikel
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ESG: Drei Säulen der Nachhaltigkeit. Der Social-Aspekt betrifft direkt Betriebsräte durch Arbeitsbedingungen und Menschenrechte.
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CSRD: EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für Betriebsräte relevant durch Informationsrechte bei Sozial- und Arbeitsmeldungen.
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IBP verbindet strategische Planung mit ESG-Kriterien. Für Betriebsräte relevant durch Informationsrechte nach §80 Abs. 2 BetrVG.