Homeoffice

Was ist Homeoffice?
Homeoffice (oder auch Mobiles Arbeiten) bezeichnet die Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause aus auszuüben, anstatt im Betrieb vor Ort zu arbeiten. Seit der COVID-19-Pandemie hat sich Homeoffice als fester Bestandteil der Arbeitswelt etabliert.
Rechtsgrundlage
Seit dem 1. Oktober 2022 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice-Regelungen, wenn dies betrieblich möglich ist (§ 2 Insb. des Corona-Arbeitsschutzgesetzes, später ins ArbZG übernommen). Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von einem Monat prüfen.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Die Gestaltung von Homeoffice unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Technische Einrichtungen). Eine Homeoffice-Ordnung muss daher unbedingt mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
Wichtige Punkte für die Betriebsvereinbarung

Anspruch vs. Recht: Hat der Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch oder ist es eine Gunst des Arbeitgebers?
Kosten: Wer trägt die Kosten für Internet, Strom, Büromöbel?
Datenschutz: Wie werden vertrauliche Daten im Homeoffice geschützt?
Erreichbarkeit: Wann ist der Arbeitnehmer erreichbar?
Arbeitsschutz: Wer überprüft die Arbeitsplätze zu Hause?

Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter beantragt dreimal pro Woche Homeoffice. Der Arbeitgeber will einverstanden sein, aber der Betriebsrat besteht auf einer Homeoffice-Ordnung, die Klarheit schafft: Wer bezahlt den Breitbandanschluss? Muss der Mitarbeiter im Homeoffice verfügbar sein außerhalb der regulären Arbeitszeiten? Eine klare Regelung schützt beide Seiten.
Querverweise

Betriebsvereinbarung
Flexibles Arbeiten
Datenschutz