Was ist flexibles Arbeiten?
Flexibles Arbeiten umfasst alle Modelle, bei denen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit und/oder ihren Arbeitsort frei gestalten können. Dazu gehören Homeoffice, Gleitzeit, 4-Tage-Woche, Jobsharing und Vertrauensarbeitszeit.
Formen flexiblen Arbeitens
Homeoffice: Arbeiten von zu Hause aus
Gleitzeit: Flexible Ankunfts- und Abgangszeiten mit Kernzeit
Vertrauensarbeitszeit: Keine Zeiterfassung, Ergebnisorientierung
4-Tage-Woche: Vollzeit in 4 Tagen (32 Stunden)
Jobsharing: Zwei Personen teilen sich eine Stelle
Compressed Workweek: Mehr Stunden an wenigen Tagen
Mitbestimmung
Die Gestaltung flexibler Arbeitsmodelle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Arbeitszeit) und Nr. 6 (Technische Einrichtungen). Eine flexible Arbeitszeitordnung sollte immer mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen führt Vertrauensarbeitszeit für die IT-Abteilung ein. Der Betriebsrat verhandelt eine Regelung, die festlegt: Welche Abgrenzungen gelten? Wie wird die Verfügbarkeit sichergestellt? Was passiert bei Überlastung? Eine klare Vereinbarung schützt beide Seiten.
Querverweise
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Betriebsrat-Rechte bei Kündigungen: § 12 Abs. 1 BetrVG, Fristen, Zustimmungverweigerung und Rechtsfolgen. Praxisleitfaden für Betriebsräte.