Diskriminierung

Diskriminierung liegt vor, wenn Personen wegen race, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alters oder sexueller Identität benachteiligt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz. Betriebsräte haben nach § 75 Abs. 2 BetrVG die Pflicht, gegen Diskriminierung vorzugehen.