Abfindung

Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses leistet. Sie kann vertraglich vereinbart sein, gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei Kündigungsschutzklage) oder im Rahmen eines Sozialplans bei Betriebsänderungen gezahlt werden.
Rechtsgrundlagen

§ 1a KSchG: Abfindung bei sozialer Ungerechtfertigung (2/3 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr)
§ 4 KSchG: Abfindung bei Kündigungsschutzklage (gerichtlicher Vergleich)
§ 112 BetrVG: Sozialplan bei Betriebsänderungen
§ 613a BGB: Abfindung bei Betriebsübergang

Betriebliche Mitbestimmung
Bei einer Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) muss der Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln, der auch Abfindungsregelungen enthalten kann. Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung und gilt unmittelbar und zwingend.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen will eine Abteilung schließen (Betriebsänderung). Der Betriebsrat verhandelt einen Sozialplan, der für alle betroffenen Mitarbeiter eine Abfindung von 0,5–2,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vorsieht. Ohne Sozialplan müsste der Arbeitgeber die Abfindung nicht zahlen — der Betriebsrat hat hier ein starkes Verhandlungsinstrument.
Querverweise

Betriebsänderung
Betriebsvereinbarung
Kündigung