Betriebsänderung

Was ist eine Betriebsänderung?
Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber betriebliche Veränderungen plant, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft bedeuten können. Dazu gehören: Schließungen, Verlegungen, Zusammenschlüsse, grundlegende Änderungen der Betriebsrichtung oder des Betriebsablaufs.
Rechtsgrundlage
§ 111 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat frühzeitig über geplante Betriebsänderungen zu unterrichten. Der Betriebsrat kann die Überprüfung der Veränderung durch eine Einigungsstelle verlangen.
Sozialplan
Bei einer Betriebsänderung kann der Betriebsrat nach § 112 BetrVG einen Sozialplan aushandeln, der die Nachteile für die Arbeitnehmer ausgleichen soll. Der Sozialplan kann Abfindungen, Umschulungsmaßnahmen oder Prioritäten bei Kündigungen regeln.
Praxisbeispiel
Ein Automobilzulieferer will eine Produktionslinie einstellen, was 50 Jobs kostet. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nach § 111 BetrVG unterrichten. Der Betriebsrat verhandelt einen Sozialplan mit Abfindungen von 2-6 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Ohne Sozialplan müsste der Arbeitgeber die Kündigungen allein tragen.
Querverweise

Betriebsvereinbarung
Abfindung
Kündigung