Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung eines Vertragspartners, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Es gibt die ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist) und die außerordentliche Kündigung (fristlos aus wichtigem Grund).
Arten der Kündigung
Personenbedingt: Leistungsunfähigkeit, Krankheitsdauer
Verhaltensbedingt: Pflichtverletzungen (Diebstahl, Disziplnmangel)
Betriebsbedingt: Stilllegung, Rationalisierung
Kündigungsschutz
Seit dem 1. Januar 2004 gilt: Kündigungsschutz besteht ab der Wartezeit von sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 KSchG). Vor dieser Zeit kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen, ohne sozialen Grund anzugeben.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Er kann der Kündigung widersprechen, wenn sie sozial willkürlich ist. Bei einer Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) muss der Betriebsrat sicherstellen, dass die sozial schwächsten Mitarbeiter nicht ungerechtfertigt betroffen sind.
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