Was ist eine Betriebsratswahl?
Die Betriebsratswahl ist das demokratische Verfahren, durch das die Arbeitnehmer eines Unternehmens ihren Betriebsrat wählen. Sie findet alle vier Jahre statt und wird von einer Wahlleitung organisiert. Das Gesetz regelt den Ablauf in den §§ 9–21 BetrVG.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
Keine Mindestbeschäftigungsdauer
Auch Aushilfskräfte und Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt (seit 2001)
Wer ist wählbar?
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer
Die das 18. Lebensjahr vollendet haben
<li Seit 1999: Auch Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund
Ablauf der Wahl
Ausrufung der Wahl durch den Arbeitgeber oder die Gewerkschaft
Bildung des Wahlvorstands (3 Personen)
Aufstellung der Wahlvorschläge (bis 7 Tage vor der Wahl)
Bekanntmachung der Wahlvorschläge (3 Tage vor der Wahl)
Wahltag (geheime Wahl)
Auswertung und Bekanntgabe
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen mit 200 Beschäftigten will einen Betriebsrat gründen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Wahl durchzuführen — die Initiative geht von den Arbeitnehmern aus. Drei Arbeitnehmer gründen einen Wahlvorstand, erstellen Wahlvorschläge und organisieren die Wahl. Nach der Wahl hat der neue Betriebsrat sofortige Mitbestimmungsrechte.
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