Was ist eine Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle ist ein Schiedsgericht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wenn sie sich über eine Mitbestimmungsfrage nicht einig werden können. Sie wird auf Antrag eines beiden Parteien gebildet und entscheidet statt der Vereinbarung.
Zusammensetzung
Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie einem neutralen Vorsitzenden. Die Mitglieder werden von den Parteien benannt; bei Nicht-Einigung bestellt das Arbeitsgericht die Mitglieder.
Verfahren
Das Verfahren ist schriftlich und mündlich möglich. Die Entscheidung der Einigungsstelle wird durch einen Spruch niedergelegt und ersetzt die Betriebsvereinbarung. Der Spruch hat gleiche Wirkung wie eine Betriebsvereinbarung.
Praxisbeispiel
Arbeitgeber und Betriebsrat streiten über die Höhe der Weihnachtsgabe. Der Arbeitgeber will 50 Euro, der Betriebsrat 100 Euro. Sie gehen zur Einigungsstelle. Diese entscheidet nach billigem Ermessen und legt einen Betrag fest, der für beide Seiten akzeptabel ist.
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