Was ist das LkSG?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet grosse Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu respektieren und zu überwachen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschaef tigten (zuvor ab 3.000).
Wer ist betroffen?
Das LkSG gilt für Unternehmen mit generally mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Die Verpflichtungen umfassen:
- Direkter Lieferant: Umfassende Sorgfaltspflichten
- Indirekter Lieferant: Risiko-basierte Prüfungen
- Handelspartner: Vertragliche Garantien einholen
LkSG und der Betriebsrat
Fuer Betriebsraete ist das LkSG aus mehreren Gruenden hochrelevant:
1. Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette
Das LkSG schützt nicht nur Arbeitnehmer im Unternehmen selbst, sondern auch in der gesamten Lieferkette. Der Betriebsrat sollte sich dafür einsetzen, dass das Unternehmen seine Lieferanten aktiv auf die Einhaltung von Arbeits standards überwacht — einschließlich des Rechts auf gewerkschaftliche Organisierung.
2. Risikoanalyse und Prävention
Das Unternehmen muss jährlich eine Risikoanalyse durchführen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf Information (§80 Abs. 2 BetrVG) und kann mitbestimmen, wenn die Risikoanalyse Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen hat.
3. Beschwerdeverfahren
Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren für Lieferketten-Ethikverletzungen einrichten. Der Betriebsrat sollte hier eingebunden werden — etwa als Ansprechpartner für Arbeitnehmer, die Beschwerden über Lieferketten-Probleme haben.
4. Präventionsmassnahmen und Abhilfsmassnahmen
Bei identifizierten Risiken muss das Unternehmen Präventionsmassnahmen ergreifen. Bei Verletzung von Menschenrechten müssen Abhilfsmassnahmen getroffen werden. Der Betriebsrat kann hier mitgestalten, etwa bei der Frage, welche Lieferanten bei Nicht-Cooperation boykottiert werden sollten.
Verbindungen zu anderen Regularien
- CSRD: Die CSRD verpflichtet zur Berichterstattung über LkSG-Umsetzung (ESRS S3)
- EU-Geschäftsmodell-Richtlinie (CSDDD): Die kommende EU-Richtlinie wird das LkSG auf EU-Ebene erweitern und den Anwendungsbereich deutlich ausdehnen
- IBP: Lieferkettenrisiken sollten in den integrierten Geschaef tsplanungsprozess einfliesen
Praxistipp für Betriebsräte
Nutzen Sie das LkSG als Hebel, um Ihre Mitbestimmungsrechte zu stärken. Fordern Sie regelmäßige Berichte des Unternehmens über Lieferketten-Risikoanalysen und fordern Sie Ihren Sitz im Sozialausschuss, um bei der Gestaltung von Präventionsmassnahmen mitzuwirken.
Querverweise
- CSRD — Berichterstattungspflicht
- ESG — Die drei Säulen
- LkSG Fachartikel auf nachhaltigkeitsrecht.org
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