Mitbestimmung

Was ist Mitbestimmung?
Mitbestimmung (Co-determination) bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, an Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt zu werden. In Deutschland gibt es zwei Ebenen: die betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat) und die Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat).
Betriebliche Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat drei Arten von Mitbestimmungsrechten:

Allgemeine Mitbestimmung (§ 80 BetrVG): Information und Anhörung
Mitbestimmung (§ 87 BetrVG): Zustimmung erforderlich
Unternehmensmitbestimmung (§ 111 BetrVG): Bei Betriebsänderungen

Unternehmensebene
In Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ist die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter (§ 7 MitbestG). In Konzernen gilt das Mitbestimmungsgesetz von 1976 (1/3 bis zur Hälfte der Aufsichtsräte).
Praxisbeispiel
Ein großes Industrieunternehmen plant die Schließung einer Fabrik. Der Betriebsrat muss frühzeitig unterrichtet werden (§ 111 BetrVG). Er kann einen Sozialplan aushandeln (§ 112 BetrVG). Gleichzeitig sitzt ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, der die Entscheidung auf Unternehmensebene mitbeeinflussen kann.
Querverweise

Betriebsrat
Betriebsvereinbarung
Aufsichtsrat


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    Betriebsrat: Rechte, Pflichten und Mitbestimmung | ibp.Lexikon

    Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmerinteressen. Alles zu Wahl, Aufgaben, Mitbestimmungsrechten und Rechtsschutz nach BetrVG.