Was ist Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Es lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: das Individualarbeitsrecht (Einzelvertrag, BGB) und das Kollektivarbeitsrecht (Betriebsrat, Gewerkschaften, BetrVG).
Warum ist das für Betriebsräte relevant?
Der Betriebsrat bewegt sich ständig im Spannungsfeld des Arbeitsrechts. Bei jeder personellen Maßnahme — Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen — greifen arbeitsrechtliche Vorschriften. Der Betriebsrat muss diese kennen, um seine Mitbestimmungsrechte wirksam auszuüben.
Wichtige Gesetze
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): §§ 611–630a (Arbeitsvertrag)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Mitbestimmungsrechte
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Teilzeit und Befristung
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer soll in eine andere Abteilung versetzt werden. Der Arbeitgeber beruft sich auf sein Weisungsrecht (§ 106 GewO). Der Betriebsrat prüft jedoch: Gibt es einen Sozialauswahlspruch nach § 10 Abs. 1 KSchG? Ist die Versetzung wirklich betriebsbedingt? Hier wirkt das Arbeitsrecht als Werkzeug des Betriebsrats.
Querverweise
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Betriebsrat-Rechte bei Kündigungen: § 12 Abs. 1 BetrVG, Fristen, Zustimmungverweigerung und Rechtsfolgen. Praxisleitfaden für Betriebsräte.