Betriebliche Mitbestimmung

Was ist betriebliche Mitbestimmung?
Betriebliche Mitbestimmung bezeichnet die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat) an Entscheidungen des Arbeitgebers im Betrieb. Sie unterscheidet sich von der Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat) und der tariflichen Mitbestimmung (Gewerkschaften).
Formen der betrieblichen Mitbestimmung

Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat informieren (§ 80 BetrVG)
Beratungsrechte: Der Betriebsrat kann jederzeit Empfehlungen abgeben
Mitbestimmungsrechte: Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)

Wichtige Mitbestimmungsbereiche

Arbeitszeit und Pausen
Urlaubsgestaltung
Entgeltordnung
Ordnung des Betriebs (Hausordnung)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Technische Einrichtungen zur Überwachung

Praxisbeispiel
Der Arbeitgeber will eine neue Software zur Leistungsüberwachung einführen. Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Er kann die Einführung verzögern oder modifizieren, bis eine vereinbarte Regelung steht.
Querverweise

Betriebsrat
Mitbestimmung
Betriebsvereinbarung


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    KI im Betrieb: Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG | ibp.Lexikon

    Betriebsrat informiert: Wann muss der Arbeitgeber KI-Systeme mitbestimmen? § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Art. 22 DSGVO, EU AI Act erklärt.

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    Mitbestimmung — Rechte der Arbeitnehmer

    Definition: Mitbestimmung Mitbestimmung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, bei unternehmerischen Entscheidungen beteiligt zu werden. In Deutschland gibt es zwei Ebenen: Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung. Betriebsverfassung (Betriebsrat) Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer auf Betriebsebene. Seine Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat) In großen Unternehmen (über 2.000 Mitarbeiter) haben Arbeitnehmer das Recht, Vertreter in…

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    Betriebsrat: Rechte, Pflichten und Mitbestimmung | ibp.Lexikon

    Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmerinteressen. Alles zu Wahl, Aufgaben, Mitbestimmungsrechten und Rechtsschutz nach BetrVG.